Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Fritz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Leistungsbeschreibung / Haftung des Vermieters

a.) Gegenstand des Vertrages zwischen Mieter und Vermieter www.landhausfritz.de: Mark Lehrer, Neue Kantstraße 32, 12209 Berlin, ist die Vermietung des auf dem Grundstück Dorfstraße 16 in 23744 Schönwalde am Bungsberg liegenden Ferienhauses Landhaus Fritz.

b.) Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Hauseigentümer (Vermieter) zustande.

c.) Sämtliche Angaben zum Objekt usw. beruhen ausschließlich auf den Angaben des Vermieters.

d.) Fragen hinsichtlich des Mietobjektes, der Nebenkosten, einer eventuellen Kaution sowie eventueller Beschädigungen durch den Mieter sind direkt zwischen Vermieter und Mieter zu klären.

e.) Die Benutzung sämtlicher Gegenstände und Gerätschaften des Mietobjektes und der auf dem Grundstück vorhandenen Dinge, wozu auch die Bäume, der Teich, Fahrräder, die Werkzeuge und alles Inventar gehören, fällt in die Verantwortlichkeit des Mieters und dessen Familie und aller weiteren Mietpersonen und der Vermieter ist von jeglicher Haftung für obig genannte Dinge ausgeschlossen. Für Unfälle jeder Art, insbesondere in Zusammenhang mit dem Teich, den Fahrrädern, die nicht Bestandteil des Mietvertrages sind, deren Benutzung jedoch erlaubt ist, haftet alleine der Mieter.

2.) Abschluss des Mietvertrages

a.) Der Interessent kann sich fernmündlich, schriftlich, per Fax, Brief oder per eMail für ein Objekt vormerken lassen. Dier Vermieter übersendet bei Verfügbarkeit des Objektes dem Interessenten unverzüglich den Mietvertrag per Mail zusammen mit einer Aufforderung, die Buchung per Antwortmail zu bestätigen sowie der Aufforderung zur sofortigen Überweisung für die Anzahlung.

b.) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter den Vertrag per Mail bestätigt hat, sowie die Anzahlung auf dem angegebenen Konto beim Vermieter eingegangen ist.

c.) Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Sollte der Vertrag vor dem Eingang der Anzahlung gekündigt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € fällig.

3.) Bezahlung

a.) Die Anzahlung muss innerhalb der im Mietvertrag genannten Frist erfolgen. Die Restzahlung muss spätestens vier Wochen vor Mietbeginn erfolgen, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform im Mietvertrag.

b.) Erfolgt die Vormerkung weniger als fünf Wochen vor Mietbeginn, ist die gesamte Miete sofort mit Bestätigung des Mietvertrages fällig.

c.) Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem angegebenen Konto an. Ein Anspruch auf Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten Miete besteht nicht.

4.) Nebenkosten und Beschädigungen

a.) Entstandene Nebenkosten (Strom, Wasser, Kaminholz, Heizung, Gas, usw.) des Hauses sind im Mietpreis inbegriffen und werden nicht gesondert abgerechnet, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas Anderes vereinbart. Diese Regelung gilt ab einem Mindestauffenthalt von 7 Tagen.

b.) Im Ferienort Hobstin fällt keine Kurtaxe an.

c.) Bei Beschädigungen des Hauses oder von dort vorhandenen Gegenständen, sowie beim Bemerken von Mängeln am Mietobjekt am Anreisetag ist umgehend der Verwalter des Hauses zu kontaktieren, damit die Mängel ohne Verzögerung beseitigen werden können.

5.) Rücktritt durch den Mieter

a.) Tritt der Mieter die Reise nicht an oder tritt er vom Mietvertrag zurück, werden folgende pauschale Rücktrittsgebühren vom Vermieter berechnet, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas Anderes vereinbart: Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn = 10% des Mietpreises, Rücktritt 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises, Rücktritt 34 bis 13 Tage vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises. Bei einem Rücktritt 12 Tage vor Mietbeginn oder weniger wird der gesamte Mietpreis berechnet. Sofern vereinbart ist, die Restmietzahlung bei Urlaubsbeginn vorzunehmen, gilt das Folgende: Tritt der Mieter nicht zum vereinbarten Vertragsbeginn an oder meldet eine Antritts-Verzögerung nicht dem Vermieter, so wird 24h nach vereinbartem Vertragsbeginn (in der Regel um 14:00h des Folgetages) der Vertrag hinfällig und der Vermieter hat das Recht, das Objekt anderweitig zu vermieten.

b.) Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

c.) Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er einen gleichwertigen Ersatzmieter stellt. In diesem Fall wird vom Vermieter die Anzahlungssumme einbehalten. Gelingt es dem Vermieter einen Ersatzmieter zu vermitteln, beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr 50,- Euro . Darüber hinaus hat der Mieter einen eventuellen Preisnachlass zu übernehmen, der dem Ersatzmieter gewährt werden muss.

d.) Bei Änderungen oder Kündigung des durch den Vermieter erstellten und zugesandten Buchungsvertrages (Mietbestätigung) kann eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 25,- EUR erhoben werden.

6.) Rücktritt seitens des Vermieters

a.) Der Vermieter kann vom Mietvertrag aufgrund von bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Umständen (Vermietungsverbot aufgrund eines Erlasses in Zusammenhang mit der epidemischen Lage in Schleswig-Holstein, höhere Gewalt, Streik, (Bürger-) Krieg, Unruhen und anderen außergewöhnlichen Umständen zurücktreten, die die Erfüllung des Mietvertrages erheblich erschweren. Der Mieter erhält vom Vermieter geleistete Zahlungen zurück. Vom Vermieter bereits erbrachte Leistungen werden in Abzug gebracht.

b.) Kommt der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, insbesondere bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Mietobjektes oder des Inventars oder nicht fristgerechter Zahlung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder den Mietvertrag fristlos kündigen.

c.) Eine Reiserücktrittsversicherung wird vor Beginn der Reise empfohlen.

7.) Haftung

a.) Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

b.) Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz nur wegen Nichterfüllung / Übergabe des Mietobjekts oder wegen erheblicher Mängel am Mietobjekt verlangen, sofern den Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

c.) Ist der Bezug des Mietobjektes aufgrund von bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Umständen - höhere Gewalt, Streik, (Bürger-) Krieg, Unruhen und anderen außergewöhnlichen Umständen) - nicht möglich, hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen vom Vermieter.

d.) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.

e.) Eine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters, seiner Begleiter und seiner Gäste durch den Vermieter ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.) Beanstandungen

a.) Mängel, die bei Bezug oder während der Mietdauer festgestellt werden, sind unverzüglich dem Verwalter des Mietobjektes und ggf. telefonisch dem Vermieter zu melden. Gleiches gilt bei sonstigen Beschwerden. Name und Telefonnummer erhält der Mieter zusammen mit den Reiseunterlagen. Kann einem Mangel oder einer Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

b.) Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung des Mangels beizutragen (Schadensminderungspflicht).

9.) Pflichten des Mieters

a.) Der Mieter hat die vereinbarten Zahlungsmodalitäten einzuhalten.

b.) Das Mietobjekt darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter und der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Dem Vermieter bleibt das Recht vorbehalten, überzählige Personen auszuweisen.

c.) Der Mieter ist verpflichtet, Mietobjekt, Grundstück, Mobiliar und Inventar pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Das Mobiliar, insbesonder die Betten mit Ausnahme des Kinderbettes, dürfen nicht umgestellt werden. Schäden, die durch sein Verschulden, das Verschulden seiner Begleiter oder seiner Gäste entstanden sind, sind umgehend dem Verwalter bzw. dem Vermieter zu melden und durch den Mieter zu ersetzen.

d.) Aufsichtspflichtige haften für zu beaufsichtigende Personen. Gleiches gilt für im Sonderfall genehmigte Haustiere.

e.) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.

f.) Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen auf dem Grundstück aufzustellen oder Feuer zu entfachen. Im Haus darf nicht geraucht werden.

g.) Ankunft ist grundsätzlich ab 16 Uhr.  Abreise ist grundsätzlich bis 10.00 Uhr. Abweichungen hiervon können mit dem Vermieter besprochen werden.

h.) An- und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung durch den Mieter.

i.) Bei einer Abreise vor Beendigung des Mietverhältnisses besteht kein Anspruch auf jedwede Rückerstattung des nicht abgewohnten Mietzeitraumes.

10.) Haustiere

a.) Haustiere sind im Landhaus nach Absprache erlaubt.
In Ausnahmefällend dürfen Haustiere nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Zahl, Art und Größe sind anzugeben.

b.) Verunreinigungen durch Tiere in Haus und Garten sind unverzüglich zu entfernen.

c.) Der Mieter verpflichtet sich, das/die mitgeführte/n Haustier/e vor der Reise einem ausreichenden und ordnungsgemäßen Impfschutz zu unterziehen und alle Vorkehrungen gemäß den jeweils gültigen Einreisebestimmungen eigenverantwortlich zu treffen. Alle Nachteile, die sich aus Nichtbeachtung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.

d.) Der Mieter verpflichtet sich, das /die mitgeführte/n Haustier/e vor der Reise ordnungsgemäß zu versichern.

11.) Sonstiges

a.) Änderungen von Einrichtung und Ausstattung der Mietobjekte bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig.

b.) Angaben und Katalogbeschreibungen, die nicht das Objekt selber beschreiben, sondern über Lage und Ferienort informieren, haben unverbindlichen Informationscharakter.

c.) Alle Größen - und Entfernungsangaben sind geschätzte Werte ohne Gewähr.

d.) Um eine optimale Vermarktung und Kundenzufriedenheit zu erreichen, muss ein möglichst kurzfristiger und sofortiger Informationsaustausch zwischen Mieter und Vermieter durchgeführt werden.

e.) Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.

12.) Salvatorische Klausel

a.) Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht vom Vermieter in Schriftform bestätigt werden.

b.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt. Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu schließen.